

Normen, Komfort und Fördermöglichkeiten
Barrierefreies Bad
Ein barrierefreies Badezimmer sorgt für mehr Sicherheit und Komfort – sei es für Senioren, Menschen mit Behinderung oder Familien. Damit ein Bad wirklich barrierefrei ist, müssen bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die zentrale Norm hierfür ist die DIN 18040-2, die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen und Bäder definiert.
Wichtige Vorgaben
Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2
- Bodengleiche Dusche mit einer Mindestfläche von 1,20 m x 1,20 m
- Ausreichende Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten (mind. 1,50 m x 1,50 m)
- Unterfahrbares Waschbecken für Rollstuhlnutzer
- Erhöhte Toilette (ca. 46–48 cm Sitzhöhe) mit seitlichem Bewegungsraum
- Stabile Haltegriffe an WC, Dusche und Waschbecken
- Rutschfester Bodenbelag für mehr Sicherheit
Fördermöglichkeiten für ein barrierefreies Bad
Der Umbau zu einem barrierefreien Bad kann durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden. Die KfW-Bank (Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“) bietet Zuschüsse, während Pflegekassen bei vorliegendem Pflegegrad auch einen Zuschuß pro Person gewähren. Auch regionale Förderungen sind möglich. Wir beraten Sie dazu gerne.
Barrierefreies Bad: Komfort und Zukunftssicherheit
Moderne barrierefreie Bäder lassen sich stilvoll und funktional gestalten, ohne auf Design zu verzichten. Smarte Technologien wie berührungslose Armaturen oder höhenverstellbare Waschbecken steigern den Komfort zusätzlich.
Wer sein Bad barrierefrei umbauen möchte, sollte frühzeitig planen und sich beraten lassen – für ein sicheres, komfortables und zukunftsfähiges Zuhause.